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   BayObLG, 10.02.1992 - BReg. 1 Z 57/91   

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https://dejure.org/1992,3377
BayObLG, 10.02.1992 - BReg. 1 Z 57/91 (https://dejure.org/1992,3377)
BayObLG, Entscheidung vom 10.02.1992 - BReg. 1 Z 57/91 (https://dejure.org/1992,3377)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Februar 1992 - BReg. 1 Z 57/91 (https://dejure.org/1992,3377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Voraussetzungen für das Vorliegen einer wirksamen letztwilligen Verfügung; Widerruf eines Testaments durch Vernichtung der Testamentsurkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12
    Nachweis eines Widerrufs durch Vernichtung eines Testaments durch eine dritte Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachweis; Widerruf; Vernichtung; Testament; Dritte; Auftrag; Willen; Erblasser; Lebzeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1350
  • FamRZ 1992, 1351
  • Rpfleger 1992, 190
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85

    Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1992 - BReg. 1 Z 57/91
    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht ferner dargelegt, dass mit dem Brief vom 16.6.1987 die Errichtung eines die Beteiligte zu 3 begünstigenden Testaments nachgewiesen ist (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044).

    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht ferner dargelegt, dass bei verbleibenden Zweifeln an einer wirksamen Vernichtung den Beteiligten zu l und 2, die sich zur Begründung des von ihnen beanspruchten Erbrechts auf die Vernichtung berufen, die Feststellungslast im Erbscheinsverfahren zu überbürden wäre (vgl. BayObLGZ 1983, 204/207; BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044).

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1992 - BReg. 1 Z 57/91
    Es bestand daher für das Landgericht - ebenso wie jetzt für das Rechtsbeschwerdegericht - keine Notwendigkeit, auf die Frage der Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel (vgl. dazu zuletzt BGH JZ 1991, 927/928 m.w.Nachw.) abschließend einzugehen.
  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1992 - BReg. 1 Z 57/91
    Diese wiederum darf nur in beschränktem Umfang nachgeprüft werden, nämlich ob das Beschwerdegericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1989, 327/329 und BayObLG FamRZ 1990, 801/802).
  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1992 - BReg. 1 Z 57/91
    Sie ist vom Gericht der Tatsacheninstanz im Wege der Auslegung (§ 133 BGB ) unter Heranziehung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG NJW-RR 1989, 1092 m.w.NachW.).
  • BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83

    Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1992 - BReg. 1 Z 57/91
    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht ferner dargelegt, dass bei verbleibenden Zweifeln an einer wirksamen Vernichtung den Beteiligten zu l und 2, die sich zur Begründung des von ihnen beanspruchten Erbrechts auf die Vernichtung berufen, die Feststellungslast im Erbscheinsverfahren zu überbürden wäre (vgl. BayObLGZ 1983, 204/207; BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044).
  • OLG Hamm, 11.09.2001 - 15 W 224/01

    Vernichtung eines früheren Testaments nach Errichtung eines formunwirksamen

    Dem Dritten darf nur kein Entscheidungsspielraum verbleiben (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 1350, 1351; Dittmann-Voit, Testamt und Erbvertrag, 3. Aufl., § 2225, Rdnr. 10).
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2020 - 5 W 26/20

    1. Zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers, wenn im Verhältnis zum Erben

    Zwar kann der Widerruf eines Testaments durch Vernichtung der Testamentsurkunde unter Umständen auch durch dritte, als Werkzeug des Erblassers handelnde Personen wirksam geschehen, wenn sie im Auftrag und mit Willen des Erblassers zu dessen Lebzeiten vorgenommen worden ist (BayObLG, FamRZ 1992, 1350; OLG München, NJW-RR 2011, 945).
  • OLG München, 11.04.2011 - 31 Wx 33/11

    Testamentswiderruf: Nichtausführung eines Auftrags des Erblassers zur Vernichtung

    Dabei kann es auch als persönliches Handeln angesehen werden, wenn er sich eines Dritten als unselbstständigem Werkzeug bedient, der in seinem Auftrag und mit seinem Willen die Urkunde vernichtet; dem Dritten darf dabei kein Entschluss- und Handlungsspielraum verbleiben (vgl. BayObLG FamRZ 92, 1350/1351; OLG Hamm NJW-RR 2002, 222/223; Soergel/Mayer BGB 13. Aufl. § 2255 Rn. 11; Palandt/Weidlich BGB 70. Aufl. § 2255 Rn. 4; noch strenger Staudinger/Baumann BGB § 2255 Rn. 16: Ausführung muss in Gegenwart des Erblassers erfolgen).
  • BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung

    Jedoch muß die Zerstörung dann im Auftrag des Erblassers und mit dessen Willen erfolgen (BayObLG FamRZ 1992, 1350/1351).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 92/92

    Gesichtspunkte bei der Geschäftswertfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren

    Der Ablauf der Sechsmonatsfrist des § 31 Abs. 1 Satz 3 KostO steht einer Überprüfung der Geschäftswertfestsetzung nicht entgegen, weil die Anregung dazu vor Ablauf der Frist eingegangen ist (vgl. Beschluss des 1.Zivilsenats des BayObLG vom 25.9.1992 BReg. 1 Z 57/91).
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